Gesamtpunktzahl 60 Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Grundstellung steht der Hundeführer in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dies vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden. Der LR gibt die Anweisungen zu Beginn einer Übung. Alles Weitere, wie Wendungen, Halt, Wechsel der Gangarten usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen. Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand ( ca. 3 Sekunden ) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden. Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder auch ständig das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr tragen muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen. Leinenführigkeit (15 Punkte) Hörzeichen „Fuß“ Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritte geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritten den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendungen sind vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen. Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen „Fuß“ gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führen in der linken Hand gehalten werden und muss lose durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft. Gruppe Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts ( z.B. in Form einer 8 ) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt. Kehrtwendung ( 180°) Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Linkswendung ( Hund bleibt an der linken Seite des Hundeführers * Anmerkung sog. FCI-Wendung ) zeigen. Freifolgen (15 Punkte) Hörzeichen „Fuß“ Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1. Schussabgabe ( dieser Übungsteil entfällt bei der BHA / VS ) Die Schussabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten Geraden und bei der Übung „Ablegen unter Ablenkung„. Es werden zwei Schüsse Kaliber 6mm in einem Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben. Der 1. Schuss hat in einer Entfernung von ca. 15 Schritten zu erfolgen. Zeigt sich der Hund nicht neutral, steht aber noch im Gehorsam des HF, so ist dies bedingt fehlerhaft. Kann der HF den Hund nicht in das normale, erwünschte Verhalten zurückbringen, so scheidet der Hund aus der Prüfung aus. Volle Punktzahl kann nur ein Hund erhalten, der sich gegenüber allen Geräuschen neutral verhält. In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die Neutralität gegenüber dem Schuss in der Art festzustellen, dass er den HF auffordert den Hund anzuleinen. In einer Entfernung von ca. 15 Schritten werden durch den LR erneut Schüsse abgegeben, wobei der Hund an durchhängender Leine zu stehen hat. Sitz aus der Bewegung (10 Punkte) Hörzeichen „Sitz“ Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Sitz“ schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen sich legt oder stehen bleibt, so werden hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte) Hörzeichen „Platz“, „Hier“, „Fuß“ Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“ geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Platz“ schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzusehen geht der HF noch 30 Schritte in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat der sich Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden bis zu 5 Punkte abgezogen. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte) Hörzeichen „Platz“, „Sitz“ Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einen vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine oder sonst irgendeinen Gegenstand bei ihm zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite des Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen „ Sitz“ in die Grundstellung. Sitzt , steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung, entfernt er sich mehr als seine eigene Körperlänge vom Platz, ist die Übung nicht bestanden. Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft. Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen. Ein Hund, der bei den Übungen 1-5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus. |